Steuerstrafrecht
Ein Steuerstrafverfahren bedeutet für den hiervon Betroffenen eine Doppelbelastung: Auf der einen Seite muss er sich gegen die gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe zur Wehr setzen. Auf der anderen Seite versucht der Staat auch weiterhin – oder aber gerade wegen des Steuerstrafverfahrens – Steueransprüche gegen den Bürger durchzusetzen. Die Verteidigung in Steuerstrafsachen verlangt daher vom Strafverteidiger nicht nur die fachliche Expertise im Straf- und Strafprozessrecht. Darüber hinaus muss er auch vertiefte Kenntnisse im materiellen Steuerrecht und im Steuerverfahrensrecht haben, um effektiv beraten und verteidigen zu können. Wir verfügen nicht nur über die strafrechtlichen Kenntnisse, sondern haben auch immer die steuerrechtlichen Zusammenhänge und Konsequenzen im Blick. Im Steuerstrafrecht arbeiten wir gerne mit Ihrem Steuerberater zusammen. Im Bedarfsfalle können wir aber auch auf unser langjähriges und gut funktionierendes Netzwerk aus Steuerberatern und auf das materielle Steuerrecht spezialisierten Kollegen zurückgreifen, um die optimale Betreuung Ihres Falles zu gewährleisten.