In knappen Worten: Der Ablauf eines Strafverfahrens

Das Strafverfahren gliedert sich in verschiedene Abschnitte. Es wird mit dem Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zuständig ist hier die Staatsanwaltschaft, die die einzelnen Ermittlungshandlungen wiederum üblicherweise an die Polizeibehörden delegiert. Gelangt die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen und nach vorläufiger Bewertung des Ermittlungsergebnisses zu der Einschätzung, dass sie eine Verurteilung für wahrscheinlicher hält als einen Freispruch (sogenannter hinreichender Tatverdacht), erhebt sie Anklage beim zuständigen Gericht. Es folgt das sogenannte Zwischenverfahren. Dabei prüft das Gericht ebenfalls, ob es einen hinreichenden Tatverdacht für gegeben hält. Bejahendenfalls eröffnet das Gericht das Hauptverfahren und es kommt zur Hauptverhandlung.

Während aller Stadien des Strafverfahrens gibt es für die Verteidigung strafprozessuale Möglichkeiten, um unmittelbar Einfluss auf den weiteren Verfahrensverlauf zu nehmen. Schon während des Ermittlungsverfahrens kann auf eine Einstellung des Verfahrens hingewirkt werden. Im Zwischenverfahren kann die Verteidigung Beweiserhebungen beantragen und das Gericht gegebenenfalls von einer Einstellung des Verfahrens überzeugen. In der Hauptverhandlung hat die Verteidigung unter anderem das Recht, Zeugen zu befragen und Stellungnahmen zur Beweisaufnahme abzugeben. Es können eigene Beweisanträge gestellt und so entscheidender Einfluss auf die Wahrheitsfindung vor Gericht genommen werden. Im Schlussvortrag erwidert die Verteidigung auf die Anträge der Staatsanwaltschaft und rückt die für den Angeklagten sprechenden Umstände in den Mittelpunkt. Daneben gibt es in den einzelnen Verfahrensabschnitten zahlreiche weitere Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen. Auch wenn die Beweislage erdrückend ist, kann engagierte Verteidigung zu einer mitunter erheblichen Reduzierung des Strafmaßes beitragen.

Handlungsempfehlungen bei:

Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung

Strafbefehl

Untersuchungshaft